Es wird immer der freigehaltene Betreuungsplatz bezahlt, unabhängig ob das Kind an oder abwesend ist.

 

Angebrochene Stunden:
Werden vollumfänglich als 1 Stunde verrechnet. 


Frühere Abholung:
Werden die Kinder früher als vertraglich vereinbart abgeholt, dann bitte ich um eine frühzeitige Mitteilung. 
Die Betreuungszeiten werden wie im Vertrag verrechnet.

 

Eingewöhnung:
Wird in jedem Fall berechnet und wird mit den Eltern bei Vertragsunterzeichnung besprochen.

 

Wartezeit:
Als Wartezeit gilt die Kindergarten und Schulzeit, diese wird mit einem reduzierten Tarif von CHF 3.50 pro Stunde verrechnet.

 

Teuerungsausgleich:
Die Tagesmutter kann jeweils per Ende Kalenderjahr, den Teuerungsausgleich machen und die Preise anpassen.

 

Feiertage und Schulfrei:
An den üblichen Feiertagen des Kanton Zürichs findet keine Betreuung statt. Ich behalte mir das Recht vor, zwischen den Feiertagen einen Brückentag einzulegen und die Betreuung einzustellen.
Zum Beispiel an Ostern mit dem Karsamstag.
Bei Schulfreien Tagen von Schlieren, wie zum Beispiel: Chilbimontag, Weiterbildung der Lehrer usw. findet die Betreuung statt. 
Die Betreuung startet bei Schulausfällen um 8.00Uhr und endet um 18Uhr.


Ferien des Folgejahres:
Jeweils im Vorjahr werden die Ferien bis 31.Oktober, seitens der Tagesmutter schriftlich sowie auch mündlich abgegeben.

 

Verhinderungen/Krankheitsfälle:
Bei Ausfall der zu betreuenden Kinder, wie zum Beispiel Krankheit/ Unfall/ andere Ferienwünsche als die Tagesmutter usw. wird der Platz normal verrechnet nach Vertrag.
Es zählt nicht die Anwesenheit der Kinder, sondern der freigehaltene Betreuungsplatz.
Ferien/ Feiertage können weder vor noch nachgeholt werden.
Bei Krankheitsfällen und sonstigen Verhinderungen erwarte ich eine kurze Nachricht oder einen Anruf.

 

Kündigungsfrist:

Der Betreuungsplatz kann unter Einhaltung einer 3Monatigen Kündigungsfrist per Ende jeden Monats schriftlich und eingeschrieben gekündigt werden.

Verzichten die Eltern nach der Kündigung auf eine Betreuung des Kindes, bleibt das Betreuungsentgelt bis zum Ende der Kündigungsfrist geschuldet.

 

Zahlungsmodalität:

Die Rechnung ist nach Erhalt innert 10Tagen zu begleichen. Die Rechnung muss bis zum Betreuungsstart vollumfänglich beglichen sein.